Grundsicherung und HLU – 3./4. Kapitel SGB XII
Die Basisleistung für bedürftige Personen bildet den Kern dieses Leistungsmoduls. Mit ihm können alle Leistungen nach dem 3. und 4. Kapitel SGB XII berechnet, beschieden, zahlbar gemacht und ausgewertet werden.
Grundsicherung
Ob für ältere Menschen mit geringem Einkommen oder dauerhaft erwerbsunfähige Personen, die Grundsicherung ist die Basis der sozialen Leistungen. Dementsprechend kommt ihr in Care eine besondere Rolle zu. Mit Hilfe des Leistungsmoduls können die Leistungen berechnet und beschieden werden. Anschließend erfolgt die Zahlung, ob manuell oder per Schnittstelle über ein Finanzverfahren. Was natürlich nicht fehlen darf, sind Auswertungsoptionen und die amtlichen Statistiken, die Care auf Knopfdruck abbildet.
Selbstverständlich gleicht selbst bei der Grundsicherung kein Fall dem anderen. Alle Mehrbedarfe, die das SGB XII kennt, können ebenso gewährt, gezahlt und ausgewertet werden.
Die Berechnung erfolgt vollautomatisiert. Einkommen, konkurrierende Leistungen, Abzüge und Anrechnungen berücksichtigt die Software automatisch. Sollten sich Sachverhalte ändern, ist Care in der Lage, diese Änderungen sowohl rückwirkend als auch in der Zukunft taggenau zu berücksichtigen und automatisch anzurechnen oder in Abzug zu bringen.
Hilfe zum Lebensunterhalt
Für nicht dauerhaft erwerbsgeminderte Personen oder während dem Aufenthalt in Einrichtungen gibt es die Leistungen nach dem 3. Kapitel SGB XII. Auch in diesem Bereich verfügt Care über eine vollautomatische Berechnungs- und Buchungslogik, die alle Aspekte des jeweiligen Falles berücksichtigt. So können Leistungen dieses Moduls problemlos mit unserem Modul für die stationären Leistungen kombiniert werden. Dabei werden alle Aspekte des geltenden Rechts berücksichtigt.
Selbstverständlich sind alle amtlichen Statistiken, Auswertungsmöglichkeiten und gestaltbare Formulare Bestandteil des Moduls. Einmalige Bedarfe können gewährt und ergänzende Leistungen, zum Beispiel nach dem Bildungs- und Teilhabegesetz, mit berechnet und gezahlt werden.
Existenzsichernde Leistungen – so automatisch wie möglich, so individuell wie nötig
Weil jeder Fall für sich betrachtet werden muss und die existenzsichernden Leistungen die absolute Basis für viele Menschen bilden, stecken in diesem Modul alle Anforderungen der Sozialämter, der Sachbearbeiter und des Gesetzgebers – damit Sie schnell, rechtssicher und bequem denjenigen Leistungen zukommen lassen können, die sie am meisten benötigen.